Jede Unionsmarkenanmeldung muss ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen enthalten, damit ein Anmeldetag zuerkannt werden kann. Das Verzeichnis muss gemäß dem Abkommen von Nizza klassifiziert sein. Die Klassen 1 bis 34 der Nizza-Klassifikation sind für Waren bestimmt, die Klassen 35 bis 45 für Dienstleistungen. Für jede Klasse gibt es eine Klassenüberschrift, die allgemeine Informationen über die Art der Waren oder Dienstleistungen enthält.
Es ist sehr wichtig, dass Sie bei der Anmeldung die Klassen der Waren und Dienstleistungen entsprechend den Tätigkeiten Ihres Unternehmens auswählen, weil sich dies unmittelbar auf den Schutz Ihrer Unionsmarke auswirkt.
Nähere Informationen zur Nizzaer Klassifikation finden Sie auf der Website der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) unter http://www.wipo.int.