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EU-Marke, Unionsmarke schützen | markenschutz-europa.de

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Wie kann Markenschutz in Europa bei der EUIPO eingereicht werden?

Unionsmarkenanmeldungen (EU-Marken) können nur beim EUIPO eingereicht werden. Eine Anmeldung kann auf einem der folgenden Wege erfolgen:

E-Filing – Online-Anmeldung über den Nutzerbereich,
per Post,
per speziellem Kurierdienst,
per Fax (*).

* Seit dem 1. Januar 2018 wird das Fax nicht mehr als Kommunikationsmittel für die Einreichung von Unionsmarkenanmeldungen oder von Anträgen auf Verlängerung einer Unionsmarke akzeptiert. Siehe Beschluss Nr. EX-17-4 des Exekutivdirektors des Amtes vom 16. August 2017 betreffend Mitteilungen durch elektronische Mittel.

Infolge der Reform der Unionsmarkenverordnung können seit dem 1. Oktober 2017 Markenanmeldungen, bei denen die Wiedergabe einen Farbbestandteil aufweist (einschließlich Bildmarken), nicht mehr per Fax eingereicht werden. Daher werden seit diesem Datum per Fax eingereichte Wiedergaben von Marken als schwarz-weiß betrachtet und jegliche die Farbbestandteile betreffenden Angaben oder Ansprüche bleiben unberücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Oktober 2017 eine persönliche Übergabe von Dokumenten zu Unionsmarken nicht mehr akzeptiert wird. Ein persönlich übergebenes Dokument gilt als nicht eingegangen.

Wie kann Markenschutz in Europa bei der EUIPO eingereicht werden?

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